Anwaltsklausur

Beweismittel

Warum sollte auch bei Augenscheinsobjekten ein Antrag gestellt werden?

Die Einnahme des Augenscheins kann grds. auch nach § 144 ZPO von Amts wegen angeordnet werden.
 
Ein Antrag ist  aber zu empfehlen, damit für die Berufung die Rüge unterlassener Beweiserhebung erhalten bliebt (anwaltliche Vorsicht).

Diskussion