Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wann ist es nicht ratsam den gegnerischen Halter bei einem Verkehrsunfall mitzuverklagen?

Hat ein Dritter den Pkw des Mandanten gefahren und wird der gegnerische Halter mutverklagt, könnte dieser im Wege der Drittwiderklage die Widerklage auf den vom Mandanten personenverschiedenen Fahrer ausdehnen, der oft der einzige Zeuge ist. Auf dieses Risiko muss der Mandant dann hingewiesen werden.

Diskussion