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Teil 3 (Primäransprüche)

Rechtsfolgen Vertrag zugunsten Dritter

  • Dritter
    • Anspruch auf Primärleistung
    • § 333 BGB (Zurückweisungsrecht)
    • Gläubigerrechte bei Leistungsstörungen
  • Gläubiger
    • Gläubiger kann nur noch Leistung an den Dritten verlangen, § 335 BGB
  • Schuldner
    • Schuldbefreiende Leistung nur noch an den Dritten
    • Einwendungen aus dem Vertrag mit dem Gläubiger auch gegenüber dem Dritten, § 334 BGB

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