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Teil 3 (Primäransprüche)

Teilnichtigkeit: Voraussetzungen der Ausnahme in § 139 Hs. 2

  • Objektiv
    • Einheitlichkeit des Rechtsgeschäfts
      (Parteiwille unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, „miteinander stehen und fallen“)
    • Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts
      (+), wenn der verbleibende Teil für sich gesehen als selbstständiges Rechtsgeschäft Bestand haben kann
  •  Subjektiv: mutmaßlicher Fortgeltungswille

Diskussion