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Teil 3 (Primäransprüche)

(P) § 123, Täuschung durch Dritte: Die Täuschung von welchen Personen ist relevant?

-> Täuschende Person muss nach Wortlaut nicht der Vertragspartner sein.. aber Abs. 2:
  • Stets relevant, wenn die Täuschung vom Erklärungsempfänger stammt
  • Täuscht eine andere Person als der Erklärungsgegner, stellt sich die Frage nach der Zurechnung:
    • Steht die Täuschende Person im Lager des Erklärungsempfängers, erfolgt eine Zurechnung. Im Lager stehen: Vertreter (auch ohne Vertretungsmacht nach Genehmigung), nach § 278 analog der Verhandlungsgehilfe. (-) wen der Dritte eigenmächtig handelt
    • Ist die Person Dritter, kommt es darauf an, ob der Erklärungsgegner hinsichtlich der Täuschung bösgläubig ist (Abs. 2 S. 1)

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