Anwaltsklausur

Berufungsklausur

Wann ist die Berufung statthaft, §§ 511 I, 514 ZPO?

Die Berufung ist statthaft gegen erstinstanzliche Endurteile und gegen solche Urteile, die einem Endurteil gleich gestellt sind (§§ 280 II, 302 III, 304 II, 599 III ZPO).

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