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Definiere Migrationshintergrund 

Definition: Migrationshintergrund

Eine Person hat dann einen Migrationshintergund wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.

Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen:

  1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer
  2. Zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte
  3. (Spät-)Aussiedler
  4. Mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen

 

Kritik: ab wann hat jemand keinen Migrationshintergrund mehr? Exklusion durch diese Kategorisierung

Diskussion