Gesundheitssysteme

Welche Risiken bringt das Alter mit sich?

Die materielle Lage

im Alter ist – unabhängig vom Vorliegen einer Beeinträchtigung – mit der materiellen Lage in der Erwerbsphase verknüpft. Es geht um

  • eigene Rentenansprüche, die in der Erwerbsphase erworben wurden,
  • finanzielle Absicherung durch (Ehe- )Partnerinnen und -partner,
  • Vermögensrücklagen

 

Gesundheit

  • im Zugang zu Gesundheitsleistungen sowie
  • Im Gesundheitszustand.
  • Bei älteren Menschen mit Beeinträchtigungen kann es vorkommen, dass ihnen der Zugang zu Gesundheitsleistungen, Prävention und Gesundheitsförderungen erschwert ist oder verwehrt bleibt (z. B. Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt).
  • Eine besondere Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit besteht auch durch beeinträchtigungsbedingte Spätfolgen sowie negative Auswirkungen unzureichender Lebensbedingungen im früheren Lebensverlauf. Diese Lebensbedingungen können wiederum das Ergebnis eingeschränkter Teilhabechancen im früheren Lebensalter sein, zum Beispiel schlechter Arbeitsbedingungen, materieller Deprivation, belastender Wohnsituationen oder sozialer Isolation.

 

Einfluss der Familie:

  • die Verbindung zur Herkunftsfamilie wird u. U. schwächer, wenn die eigenen Eltern versterben und auch Geschwister älter werden;
  • fehlt eine eigene Familie und war der Aufbau von privaten und beruflichen Netzwerken im Laufe des Lebens erschwert, so haben Menschen mit Beeinträchtigungen ein besonderes Risiko, auch im Alter sozial isoliert zu sein. Hierdurch können im Alter Lücken in der sozialen Unterstützung auftreten.

 

 

 

 

besondere Anforderungen an das Wohnen.

 Menschen, die ihr Leben lang in einer eigenen Wohnung gelebt haben, wollen häufig auch im Alter in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Hierzu benötigen sie aber

  • eine passende Infrastruktur der Wohnung
  • die benötigten Assistenzangebote für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung

 

 

Austritt aus der Erwerbstätigkeit

  • Es fallen tagesstrukturierende Elemente weg,
  • Es müssen neue Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung geschaffen werden,
  • steigt das Risiko veränderter Pflegebedürfnisse, die in den Ablauf der Wohnstätte integriert werden müssen,
  • droht die Verlegung in eine andere Behinderten- oder Pflegeeinrichtung, wenn die bisherige Wohnform nur für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist.
  • Mit dem Austritt aus der Erwerbstätigkeit sind grundsätzlich neue Freiräume in Bezug auf die Alltagsgestaltung verbunden.
  • Die Nutzung dieser Freiräume ist jedoch voraussetzungsvoll:
    • Verminderte Bewegungsspielräume und fehlende Unterstützung können die Teilnahme an sozialen oder kulturellen Aktivitäten einschränken,
    • der soziale Radius und die Erfahrungsmöglichkeiten können sich verkleinern,
    • die Fremdbestimmung kann durch steigenden Unterstützungsbedarf zunehmen,
    • Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlmöglichkeiten können eingeschränkt werden (insbesondere bei institutioneller Unterbringung)

 

Wenn keine Erfahrungen mit einer selbstbestimmten Tagesgestaltung im früheren Lebensverlauf gesammelt wurden, kann dies die Tagesgestaltung nach eigenen Interessen und Vorstellungen im Alter erschweren:

  • Die Generation der heute alten Menschen mit langjähriger Behinderungserfahrung war die meiste Zeit des Lebens nach dem Fürsorgeprinzip untergebracht, Eigeninitiative wird so eher nicht erlernt.
  • Geringe frei verfügbare finanzielle Mittel schränken ebenfalls Gestaltungsfreiheit ein. Dies gilt z.B. für ehemalige Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die in Wohneinrichtungen leben. Sie erhalten ein Taschengeld, während die Rente als Lohnersatzleistung vom Sozialleistungsträger einbehalten wird.

 

 

  • Bei Beendigung des Erwerbslebens entfallen damit mit der Teilnahme am Arbeitsprozess verbundene Lern- und Entwicklungschancen.
  • Fehlender Zugang und Information zu Bildungsangeboten und Lernanregungen können zu Kompetenzverlust führen oder diese beschleunigen.
  • Von besonderen Hemmnissen ist auszugehen, wenn bereits in früheren Lebensphasen wenige Lernerfahrungen gesammelt wurden.

 

 

Der Übergang in den Ruhestand stellt für viele Menschen mit Behinderungen die letzte Weichenstellung in Richtung weiterer Exklusion (Ausgrenzung) oder neuer Inklusion (Teilhabemöglichkeiten) dar

 

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