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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Abgrenzung Schadenersatz statt und neben der Leistung: Kriterien bei Abgrenzungsproblemen

  • Unstr.: Zweck der neben § 280 I zusätzlichen Erfordernisse aus §§ 281, 286 (Mahnung und Fristsetzung)
  • Str., MM: Abgrenzung nach Art des geltend gemachten Schadens:
    • SE statt der Leistung betreffe das Leistungsinteresse (Äquivalenzinteresse) des Gläubigers, eine gemessen an seiner Leistung gleichwertige Gegenleistung zu erhalten & diese planmäßig zu verwenden bzw. verwerten
    • SE neben der Leistung betreffe das Integritätsinteresse und damit Beeinträchtigungen an sonstigen RG
  • Str., hM: zeitlich dynamisches Kriterium:
    • Schäden, die zeitlich vor Erlöschen des Erfüllungsanspruchs endgültig eingetreten sind sind SE neben der Leistung,
    • Schäden, die zeitlich nach dem Erlöschen des Erfüllungsanspruchs entstanden sind sind SE statt der Leistung

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