Wie beginnt ein Ermittlungsverfahren?

 vAw
- Anzeige durch Polizei, 163 StPO
- dienstliche Kenntnis des StA/Gerichts
- private/außerdienstliche Kenntnis des StA (Verfolungszwang nach hM nur bei Taten, die nach Art oder Umfang das öffentliche Interesse in besonderem Maße berühren)
- Abtrennungen aus laufenden Verfahren
 
Pressemitteilungen
 
Selbstanzeigen
 
Strafanzeige durch Privatperson, 158 StPO
 

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