Wann wird ohne Ermittlungen sofort eingestellt?

1. Anzeige unschlüssig
2. Fehlen von Verfahrensvor./ -hindernisse bestehen:
- anderweitige Rechtshängigkeit/ Strafklageverbrauch
- kein Strafantrag bei absoluten Antragsdelikten oder Frist abgelaufen oder Verzicht wurde erklärt
- Tat verjährt, 78 StGB
- Beschuldigter jünger als 14 oder tot
- Immunität, 152a StPO
- Beschuldigter unterliegt nicht deutscher Gerichtsbarkeit (zB Natotruppenstatut)

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