Z1 Widerklage

Was ist eine Drittwiderklage und welche Konstellationen werden unterschieden?

  • Bei einer Drittwiderklage ist eine dritte Person betroffen, die bisher noch nicht am Rechtsstreit beteiligt war
  • es gibt einmal die Drittwiderklage gegen den Kläger und einen Dritten, diese ist zulässig unter folgenden Voraussetzungen:
    1. Zulässigkeit der Widerklage gegen den Kläger nach obigen Voraussetzungen
    2. Widerbeklagten sind Streitgenossen gem. §§ 59 ff. ZPO (Kläger und Dritter
    3. Widerklage ist sachdienlich oder Dritter stimmt zu
    4. unbedingte Erhebung der Widerklage (keine Hilfswiderklage)
    5. P: Anwendbarkeit des § 33 ZPO gegen den Dritten, gelöst über analoge Anwendung des § 33 ZPO oder es muss eine eigene gesonderte Zuständigkeit des Gerichts gegeben sein
  • es gibt zudem die Widerklage nur gegen einen Dritten, die ist unzulässig (Ausnahme bei wenigen bestimmten Abtretungskonstellationen)
  • die Widerklage eines Dritten ist ebenfalls unzulässig 

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