Welche Möglichkeiten gibt es für StA, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten?

170 I: Einreichung Anklageschrift
417, 418 III: Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (bei bereits aufgeklärtem SV)
76 JGG: Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren
407: Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
414: Antrag im Sicherungsverfahren
440: Antrag im selbständigen Einziehungsverfahren
266: Nachtragsanklage in der HV
377: Privatklageverfahren

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