Staatshaftung

(S) ausgleichspflichtige ISB (7)

  • einfach GR-Prüfung mit Eingriff in Form der ISB
  • ISB muss ebenfalls gerechtfertigt sein
  • damit ISB gerechtfertigt ist, muss im konkreten Einzelfall ausnahmsweise eine Entschädigung gewährt werden
  • Voraussetzungen, damit ISB ausnahmsweise ausgleichspflichtig:
    • Belastung der Eigentumsposition ist unzumutbar
    • keine anderweitige Abwendungsmöglichkeit für Staat
    • gesetzliche Bestimmung sieht hier Ausgleichspflicht vor

Diskussion