Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Prüfung bei doppelfunktionellen Maßnahmen

Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO
1. Feststellung, dass öR Streitigkeit, weil entweder präventiv (PolG) oder repressiv (StPO)
2. abdrängende Sonderzuweisung
hier mögliche AGL aus dem repressiven Regelungsbereich (§ 98 II 2 StPO (analog))
§ 23 I EGGVG hat wohl eher geringere Bedeutung, weil gem. § 23 III speziellere Rechtsbehelfe vorrangig sind
=> doppelfunktionale Maßnahme
Grund des Einschreitens wird dem Betroffenem nicht ausdrücklich mitgeteilt
-> Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit, wie er sich einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (aA Grundsatz der Prävention (1) oder Wahlrecht der Polizei(2))

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