SR-BT

HF1: Was ist das das "Erlangte" i.R.d. § 812 I 1 BGB bei einer Überweisung

Der Anspruch aus der Gutschrift auf dem Konto!
 
Girovertrag: Zahlungsdiensterahmenvertrag i.S.d. § 675f II BGB --> hieraus wird gem. § 675t I 1 BGB ein Anspruch gegen die Bank auf Gutschrift erlangt!
 
Aus dieser Gutschrift kann dann Auszahlung des gutgeschriebenen Betrags verlangt werden. Norm? Egal..
 
Letztlich kann dahinstehen, da Gutschrift ein abstraktes Schuldversprechen i.S.d. §§ 780 I, 781 BGB darstellt! 
 
Gutschrift begründet eine vom Grund des Anerkenntnisses unabhängige Forderung des Kunden gegen Kreditinstitut! Gutschrift ersetzt Barzahlung!

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