Innovationscontrolling

KE 1 Investitionscontrolling

Wie könnte eine zweckmäßige Ermittlung der Teilnutzenwerte aussehen?

Im dritten Schritt der Nutzwertanalyse sind die Teilnutzen der einzelnen Kriterien auf der untersten Hierarchieebene zu bestimmen. Dazu sind zunächst einmal Informationen zu erheben, anhand derer eine Bewertung auf sachlicher Basis möglich ist. Diesen Informationen sind sodann Werte zuzuordnen, die sowohl mithilfe nominaler, kardinaler als auch ordinaler Bewertungsmethoden transformiert werden können. Als sinnvoll hat es sich erwiesen, Punktwerte zwischen 1 und 10 zu verteilen, um so die unterschiedlichen Erfüllungsgrade von Kriterien durch einzelne Handlungsalternativen zu verdeutlichen, wobei 10 Punkte für die bestmögliche Erfüllung der Kriterien und 1 Punkt für eine besonders geringe Erfüllung der Kriterien vergeben werden. Die Teilnutzen der einzelnen Kriterien ermitteln sich als Produkt aus Punktwert und Gewichtungsfaktor. 

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