Staatshaftung

Anwendbarkeit der ö-r GoA

vorsichtig:
  • Bürger führt Geschäft der Behörde: Eingriff in staatliche Zuständigkeit
  • Behörde führt Geschäft einer anderen Behörde: Unterlaufung der Kompetenzordnung
  • Behörde führt Geschäft für Bürger: Vorbehalt des Gesetzes, Art. 20 III
  • Bürger führt (ö-r) Geschäft für anderen Bürger: alles okay

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