Abschlussprüfungsfragen Teil 1

Was ist beim zweiseitigen handelskauf ( wenn beide Handelspartner Kaufmannseigenschaften haben) zu beachten, wenn die Lieferung Mängel hat?

In solchen Fällen gilt ergänzend das HGB
- Der Käufer muss offene Mängel unverzüglich melden. Das ist die Rügepflicht. Dafür muss er die Lieferung sofort nach Ankunft untersuchen (Prüfungspflicht) Ansonsten gelden die offenen Mängel als akzeptiert.
- Ein versteckter Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden, jedoch spätestens innerhalb von zwei Jahren.

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