Public Health Nutrition - Prof. Ludwig

Was versteht man unter der freien Arztwahl? Inwieweit ist sie eingeschränkt?

  • Verfassungsrechtlich garantierter Grundsatz der Vertragsfreiheit
  • Jeder Bürger hat das Recht einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen, um mit diesem einen Behandlungsvertrag abzuschließen
  • dies gilt für alle:
kassenärztlich & privat Versicherte und
& nicht Versicherte
  • Jeder Arzt, kann auch den Patienten ablehnen!
  • Einschränkungen: Wer ohne zwingenden Grund nicht den nächst Arzt nimmt, muss Mehrkosten selber tragen 

  • zudem soll der Arzt innerhalb eines Quartals nur bei triftigem Grund gewechselt werden


Diskussion