Public Health Nutrition - Prof. Ludwig

Erläutern Sie das Sachleistungsprinzip.

  • Versicherter erhält Leistungen ohne Zahlungsverpflichtung
  • Im Krankheitsfall, begrenzt auf Leistungen, die notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind
  • Versicherter muss Geld nicht vorstrecken, Leistungserbringer rechnet mit Verrechnungsstellen ab
  • Krankenhaustagegeld:
Sicherung des Einkommens im krankheitsbedingten Erwerbsausfall (bei PKV)

Diskussion