Klausuren AS

Was ist bei der Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten?

Obligatorische Bestandteile nach §58 I VwGO müssen enthalten sein.

Ebenfalls unrichtig bei unrichtigen oder unvollständigen Zusätzen, die abstrakt geeignet sind, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und dadurch die Rechtsbehelfseinlegung zu erschweren.

ZB bei Zusatz bezüglich der Anforderungen an den Inhalt der Klageschrift nach 82 VwGO

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