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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Voraussetzungen: Gutgläubiger Erwerb nach § 892

  • Bei Vollendung des Rechtserwerbs
    • Durchgeführtes Verkehrsgeschäft
    • Unrichtigkeit des Grundbuchs
    • Hinsichtlich bestimmter eintragungsfähiger Tatsachen, nämlich
    • Legitimation des Verfügenden durch seine zu Unrecht bestehende Eintragung als (uU unbelasteter) Rechtsinhaber bzw. Als von Verfügungsbeschränkungen freie Person
  • Gutgläubigkeit
  • Kein eingetragener Widerspruch bei Vollendung des Rechtserwerbs, Privilegierung bei einem Erwerb aufgrund einer gutgläubig erlangten Vormerkung

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