ZwangsvollstreckungsR

Vollstreckungsgegenklage, § 767

Hinweise Urteil

  • Verliert Kläger: Die Klage wird abgewiesen.
  • Gewinnt Kläger: Die Zwangsvollstreckung aus dem ... (Titel möglichst genau bezeichnen mit Gericht, Datum und Aktenzeichen) wird für unzulässig erklärt.
  • Kläger gewinnt teilweise: Die Zwangsvollstreckung aus dem ... wird wegen eines Betrages von ... für unzulässig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • Kläger hat wegen eines ZBR Erfolg: Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung aus dem ... nur Zug um Zug gegen ... fortsetzen.
  • Kläger hat wegen Stundung oder sonst fehlender Fälligkeit Erfolg: Die Zwangsvollstreckung aus dem ... wird vor dem ... für unzulässig erklärt.

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