ÖR - Bescheidklausur

Formulierung - Begründetheit der Zwangsgeldhöhe

= inhaltliches Auswahlermessen im Rahmen des § 67 NSOG
 
"Da nicht erkennbar ist, dass eine sofortige Gefahrenabwehr nur durch ein besonders hohes Zwangsgeld gewährleistet werden kann, halte ich ein Zwangsgeld von 200 € für angemessen."
 
beachte: anders uU bei Hinweis im SV auf wirtschaftliche Verhältnisse

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