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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Anwendung §§ 987 ff. auf nicht-mehr-berechtigten Besitzer nach Ende des Besitzrechts?

  • mM: Keine Anwendung von §§ 987 ff., unterschiedliche Begründung:
    • Lehre vom Vorrang des Vertragsverhältnisses -> Rückabwicklung nur über die vertraglichen Vorschriften
    • Zwar besteht bezüglich des Herausgabeanspruchs Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 985, 986 und dem vertragl. Herausgabeanspruch, die §§ 987 ff. Gelten aber nur für die Fälle eines unberechtigten Erwerbs des Besitzes
  •  hM: Anwendung von §§ 987 ff., aber (P): Besteht ein SEA nicht nur aus §§ 280 ff. Oder Delikt sondern auch aus § 989 stellt sich die Frage, welches Haftungsregime anwendbar ist
    -> Haftungsmaßstab der vertraglichen Rückabwicklung hat Vorrang

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