Staatsanwaltsklausur

Einstellungsbescheid/ -nachricht
 
 

Inhalt nach Nr. 89 RiStBV, wenn
  • hinreichender Tatverdacht abgelehnt
  • kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
  • gemäß § 154 I StPO von der Verfolgung abgesehen wird
 
I. Adressaten
- Antragsteller § 171 S. 1 StPO 
- Verletzte §§ 171, 172 StPO 
- Beschuldigte nach § 170 II StPO soweit er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Verfahren hat
 
II. Beschwerdebelehrung
- nur wenn Adressat des Einstellungsbescheides der Verletzte ist
- bei Privatklagedelikt verweis auf Privatklageweg

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