BWL 01

8. Strategisch-konstitutive Entscheidungen im Betrieb

8.2.1 Was ist eine Kommanditgesellschaft?
 
Wahl der Rechtsform

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf das Betreiben eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ausgerichtet ist. Mindestens einer der Gesellschafter ist Komplementär, das heißt, er haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt. Mindestens einer der anderen Gesellschafter haftet als Kommanditist nur mit seiner Einlage.