BWL 01

8. Strategisch-konstitutive Entscheidungen im Betrieb

8.2.3 Was versteht man unter der Hauptversammlung einer AG und was sind deren Hauptfunktionen?
 
Wahl der Rechtsform

Die Hauptversammlung setzt sich aus allen Aktionären zusammen und ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft.
 
Die Kompetenzen der Hauptversammlung sind in § 119 AktG festgelegt.
 
Ihre Hauptfunktionen liegen in der Wahl des Aufsichtsrats, der Entlastung des Vorstands, der Beschlussfassung zur Verwendung des Finanzgewinns sowie über Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Maßnahmen der Abschlussprüfer.