BWL 01

8. Strategisch-konstitutive Entscheidungen im Betrieb

8.3.3 Was versteht man unter einer Fusion?
 
Unternehmenszusammenschlüsse

Bei einer Fusion (Verschmelzung) verlieren die beteiligten Unternehmen sowohl die wirtschaftliche als auch die rechtliche Selbstständigkeit. Es lassen sich zwei Arten von Fusionsbildungen unterscheiden:
 
  • Fusion durch Auf- beziehungsweise Übernahme: Ein oder mehrere Unternehmen werden von einem anderen Unternehmen übernommen. Das Vermögen geht dabei völlig auf das aufnehmende Unternehmen über.

  • Fusion durch Neugründung: Mehrere Unternehmen werden in ein neu gegründetes Unternehmen überführt. Man spricht auch von einer Fusion unter Gleichen (Merger of Equals).