Zwangsvollstreckung

Was ist das "Arrestatorium" und das "Inhibitorium"?
 

Arrestatorium: Das Verbot gerichtet an den Drittschuldner an den Gläubiger zu zahlen. 
Inhibitorium: Gebot gerichtet an den Vollstreckungsschuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten. 

Diskussion