Plate

Teil 8 (Bereicherungsrecht)

(P): Tilgungsbestimmung wird von Leistendem und Empfänger auf unterschiedliche Schuldverhältnisse bezogen

  • eA: Sicht des Leistenden maßgeblich
  • hM: Objektiver Empfängerhorizont -> §§ 133, 157 analog

Diskussion