Fachwirt

Rechnungswesen

Bilanz Grundsatzätze

Grundsatz Bilanzidentität -> Wertansätze Schlussbilanz muss in Eröffnungsbilanz übernommen werden.
 
Grundsatz der Unternehmensfortführung -> Es muss von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden.
 
Grundsatz der Einzelbewertung -> ausgewiesene Vermögensgegenstände müssen einzeln ausgewiesen werden. Jedoch gibt es Ausnahmen.
 
Grundsatz der Vorsicht -> Vermögensgegenstände sind Vorsichtig zu bewerten. Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip.
 
Grundsatz der Periodenabgrenzung -> Aufwendung und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzuordnen in dem sie verursacht worden.
 
Grundsatz der Bewertungsstetigkeit -> Es darf nicht willkürlich zwischen den Bewertungsmethoden gewechselt werden.

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