Fachwirt

Rechnungswesen

Wertaufholungsgebot

Wenn Wert eines Wirtschaftsgutes am Ende des laufenden Geschäftsjahres höher ist über dem des Vorjahres liegt so muss der Betrag zugeschrieben werden.
 
Im Steuerrecht darf niedrigerer Teilwert behalten bleiben.
 
Ausnahme: Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert.

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