Fachwirt

Rechnungswesen

Rückstellungen

Sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden geschäften zu bilden. Zudem sind sie zu bilden für:
Unterlassene Aufwendungen, Instandhaltungen usw.
Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

Diskussion