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Teil 10 (Gläubiger-/Schuldnermehrheiten)

(P): Vorauszession

Die abgetretene Forderung muss erst noch entstehen
-> Scheitert die Zulässigkeit an der Bestimmtheit? (Praktisches Bedürfnis: Sicherungszession)
  • iE Zulässig, Begründung: a maiore ad minus aus
    § 185 II 1 Var. 2
  • Wie wird dem Bestimmtheitserfordernis genügt?
    hM: Ausreichend ist, wenn Rechtsgrund, Schuldner und Höhe hinreichend genau bestimmbar ist

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