S1 Schuldfähigkeit

Was bedeutet die Schuldunfähigkeit nach § 19 StGB und welche prozessualen Konsequenzen hat diese?

  • er beschreibt eine unwiderlegliche Vermutung
  • es liegt ein absoluter Schuldausschließungsgrund vor
  • ein Prozesshindernis egal wann im Verfahren
    • Ermittlungsverfahren - Einstellung nach § 170 II StPO
    • Zwischenverfahren - gem. § 204 StPO keine HV
    • nach Eröffnung Hauptverhandlung - § 206a StPO iVm. § 260 III StPO, nur kein Freispruch
    • wenn tdm. Urteil - Nichtigkeit des Urteils oder gem. § 395 StPO Berufung, Revision, Antrag auf Feststellung Nichtigkeit

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