Was ist die prozessuale Tat?

einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Beschuldgte/Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat oder haben soll. Zu ihm gehört (egal ob Tateinheit oder Tatmehrheit) das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebenssachverhalt darstellt.
 
Z.B.: 315c - 142 StGB = 2 Taten iSd. 53 StGB (Tatmehrheit), aber eine prozessuale Tat iSd. 264!

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