Unerlaubte Handlungen

Lerneinheit 11: Allgemeines Schadensrecht, insb. Totalschaden beim PKW

Was sind positives, negatives und Integritätsinteresse? 

I. Ganz allgemein
- Nichterfüllungsschaden  oder auch Äquivalenzinteresse (positives Interesse), 
Vertrauensschaden(negatives Interesse) und 
Schaden durch Verletzung rechtlich geschützter Güter (Integritätsinteresse). 
 
1. POSITIVES INTERESSE
Im Rahmen des positiven Interesses können insbesondere ersetzt werden:

– durch mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung verursachter entgangener Gewinn nach § 252 BGB, den der Geschädigte bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrags erzielt hätte

Beispiel: A beauftragt B mit der Reinigung seiner Fenster. Als B kommt, ist A nicht zu Hause, sodass B nach 15 Min. unverrichteter Dinge wieder geht. Durch den Auftrag des A hätte B einen Gewinn von 50 € gemacht, der ihm so entgangen ist.

– infolge Nichterfüllung frustrierte Aufwendungen, soweit die Rentabilitätsvermutung eingreift

Beispiel: Da die Fenster des A zum Teil nur von außen geputzt werden können, hatte B im Vorfeld spezielle Geräte hierfür angemietet, die er sodann, nachdem A nicht zu Hause war, wieder zurückbrachte und ihm mit 10 € in Rechnung gestellt wurden.

– Minderwert einer nicht ordnungsgemäßen Vertragsleistung und Gutachterkosten für diese Feststellung

– die vom Geschädigten erbrachte (Vor-)Leistung als Mindestschaden

– Aufwendungen oder Mehrkosten im Rahmen eines Deckungskaufs, sofern durch die Nichterfüllung verursacht

2. NEGATIVES INTERESSE

Im Rahmen des negativen Interesses können insbesondere ersetzt werden:

– entgangener Gewinn, sofern durch Vertrauen auf die Vertragswirksamkeit bedingt

Beispiel: A bestellt bei B ein Taxi zum Flughafen nachts um 3 Uhr. Als B auf dem Weg zu A ist, ruft C den B an und möchte ebenfalls zum Flughafen gefahren werden. B sagt ihm ab wegen der Bestellung des A. Bei A angekommen, erklärt A ihm, sich im Datum geirrt zu haben und erst am nächsten Tag zum Flughafen zu müssen. Weitere Anrufe bzw. Taxibestellungen erhält B in der Nacht nicht mehr. In diesem Fall ist der entgangene Gewinn des B gegenüber A auch im Rahmen des negativen Interesses ersatzfähig, da B den Gewinn auch erzielt hätte, wenn er nicht auf die Bestellung des A vertraut hätte.

 Rückgängigmachung des Vertrags

– Nachteile, die dadurch entstanden, dass der Abschluss eines anderen Vertragsunterlassen wurde

– vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf die Vertragswirksamkeit

– überhöhte Leistungen des Geschädigten

3. INTEGRITÄTSINTERESSE

Im Rahmen des Integritätsinteresses können insbesondere ersetzt werden:

– erforderlicher Geldbetrag zur Wiederherstellung des geschädigten Rechtsguts, verbleibender Minderwert

Jura Individuell-Hinweis: Das Integritätsinteresse spielt vor allem bei der Reparatur eines Kfz eine Rolle. Liegt hier der Reparaturaufwand über dem Wiederbeschaffungswert (= Restwert + Wiederbeschaffungsaufwand), so stellt sich die Frage, ob die Reparatur nicht einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot darstellt. Hier billigt der Bundesgerichtshof dem Kfz-Besitzer unter dem Gesichtspunkt des Integritätsinteresses einen Zuschlag von 30 % zu (also die Reparaturkosten dürfen bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen), dies jedoch nur, wenn die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt wird und das Fahrzeug hiernach für einen längeren Zeitraum weiter genutzt wird (wohl mindestens sechs Monate), vgl. BGH NJW 2008, 437.

– Verdienstausfall

– Bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Herstellung Wertersatz über § 251 BGB

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