Wirtschaftskunde I WISO

Was versteht man unter der Friedensfunktion, Schutzfunktion und Ordnungsfunktion?

Friedensfunktion: Dies sogenannte Friedenspflicht gestattet Parteien nicht neue Forderungen durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) durchzusetzten.
 
Schutzfunktion: Arbeitgeber haben nicht die Möglichkeit Arbeitsbedingungen einseitig zu ihrem Vorteil zu ändern. Schutz für AN.
 
Ordnungsfunktion: Indem Tarifverträge einheitliche Beschäftigungsbedingungen in ihrem jeweiligen Geltungsbereich etablieren erfüllen sie die Ordnungsfunktion.

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