Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl. Phishing (Probeklausur AG)

Welchen Gedanken trägt § 815 BGB?
(Nichteintritt des Erfolgs)

Fall: Zweckverfehlungskondiktion
Wenn ich den Zweck aufgrund meiner Handlungen verfehle, dann darf ich mich nicht auf Zweckverfehlung berufen

Diskussion