Fachwirt

Rechnungswesen

Unterscheidung Einzel- und Gemeinkosten

Einzelkosten können dem Kostenträger (Produkt, Auftrag) direkt zugerechnet werden.
 
Gemeinkosten fallen für das Unternehmen insgesamt an und können daher nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden. Man erfasst die Gemeinkosten zuerst als Kostenart auf bestimmten Konten in der FiBu. Anschließend werden de Gemeinkosten über einen Verteilungsschlüssel auf die Hauptkostenstellen umgelegt (vgl. BAB) und später den Kostenträgern prozentual zugeordnet. Z. B. Materialgemeinkosten, Abschreibungen, Zinsen, Steuern usw.

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