Heilpraktikerprüfung

Frage: Aussagenkombination
Welche der folgenden Aussagen trifft/treffen zu?

Nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) kann für Familienangehörige, die im selben Haushalt (Wohngemeinschaft) wie der Erkrankte leben, bei bestimmten Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen bestehen.
Ein Tätigkeitsverbot für Angehörige besteht bei:
1. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
2. Akuter HIV-Krankheit
3. Akuter Virushepatitis B
4. Typhus abdominalis
5. Gonorrhoe
 A) Nur die Aussage 1 ist richtig
 B) Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig
 C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
 D) Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig
 E) Nur die Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig

Antwort B) ist richtig

Zu 1. = Richtig, die Übertragung beim EHEC erfolgt über Schmierinfektion. Das kann beim Händeschütteln oder auch über infizierte Gegenstände passieren. Eine geringe Anzahl der Bakterien reicht aus um angesteckt zu werden. Ist eine Erkrankung an EHEC bekannt, ist der Aufenthalt bzw. die Tätigkeit in Gemeinschaftsräumen verboten.
Zu 2. = Falsch, HIV wird über sexuellen Kontakt übertragen. Hier gibt es kein Verbot in Gemeinschaftsräumen zu arbeiten.
Zu 3. = Falsch, auch die akute Hepatitis-B gehört zu den sexuell übertragbaren Krankheiten. Ein Verbot in Gemeinschaftsräumen zu arbeiten ist nicht gegeben.
Zu 4. = Richtig, die Übertragung erfolgt über Wasser und kontaminierte Lebensmittel. Hier besteht ein Verbot.
Zu 5. = Falsch, Gonorrhoe ist eine sexuell übertragbare Krankheit, hier besteht kein Verbot.

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