Sicherheit 34a

§127 Abs. 1 StPO Vorläufige Festnahme

Jedermann ist berechtigt eine Person vorläufig festnehmen, wenn er die

  • Auf frischer Tat betroffen                  oder
  • Auf frischer Tat verfolgt                     und
  • Die Identität nicht sofort feststellen     oder
  • Fluchtgefahr besteht

 Es ist unverzüglich die Polizei zu holen. Einsatz einfach Körperliche Gewalt erlaubt, wenn sich der Täter wiedersetzt.

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