Geschichte - Grundbegriffe

2. Semester


Streik


Streik
  • - (von englisch strike ‚Schlag‘, ‚Streich‘) Die gemeinsame Arbeitsniederlegung einer Anzahl von Arbeitnehmern als Kampfmaßnahme zur Durchsetzung einer Forderung, vor allem der Verbesserung der Löhne, der Arbeitsbedingungen oder zur Unterstützung anderer. Das Streikrecht gilt als demokrat. Grundrecht.

  • - Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft eines Landes oder einer Region.

  • - Der Landesstreik war ein Generalstreik in der Schweiz, der vom 12. bis zum 14. November 1918 dauerte. Es beteiligten sich rund 250'000 Arbeiter und Gewerkschafter.

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