Du wirst zu die Wahl zur Jugend und Auszubildendensvertretung (JAV) vorgeschlagen:
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um zur Wahl zugelassen zu werden (passives Wahlrecht)?

Alle Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (außer Betriebsratmitgliedern) dürfen sich der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung stellen.
 
  • Du darfst nicht älter als 24 Jahre sein.
  • Du darfst nicht Mitglied in Betriebsrat sein.

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