Ein 19- Jährige Arbeitnehmerin deines Ausbildungsbetriebes möchte an der Wahl für die Mitglieder der JAV teilnehmen. Hat sie das Wahlrecht?

Nein, Die Berechtigung zur Wahl der JAV-Mitglieder (aktives Wahlrecht) haben nur Jugendliche Beschäftigte ( die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) oder beschäftigte Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden (hierzu gehören nicht nur Azubis, sondern auch z.B. auch Volontäre, Teilnehmer von Umschulungen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen etc.).

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