In welchen Fall trifft einen Lieferanten, der Ware nicht rechtzeitig liefert (Lieferungsverzug) kein Verschulden?

Wenn das Einwirken höherer Gewalt im Spiel ist. Das können zum Beispiel Brände, Unwetter, aber auch Streiks sein.
 
Wenn genau diese Umstände dazu geführt haben, dass die Ware nicht rechtzeitig angeliefert werden konnte, kann dies dem Lieferanten nicht angelastet werden.

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