Du verbringst deinen Urlaub in Spanien und wirst währenddessen krank. Du lässt dir ein ärztliches Attest ausstellen. Kannst du dir die Urlaubstage rückwirkend gutschreiben lassen?

Ja.
 
LAut §9BUrlG darf ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Auch ausländische ärztliche Attest müssen anerkannt werden.

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