Gehört die Versorgung der Allgemeinheit mit Gütern und Dienstleistungen zum erwerbswirtschaftlichen oder zum gemeinwirtschaftlichen Ziel von Unternehmen?

Sie gehört zum gemeinwirtschaftlichen Ziel (Bedarfsdeckung)
 
Zum erwerbwirtschaftlichen Ziel gehört z. B. die Gewinnerzielung.

Diskussion